Finanzierung von Start Ups – Part 4: Beantragung des Gründungszuschusses
17. Jan 2010 - Tips für Start Ups
In diesem Post wollen wir nochmal etwas genauer auf die Beantragung des Gründungszuschuss aus dem Part 3 unserer Reihe “Finanzierung von Start Ups” eingehen und herausheben, was zu beachten ist.
1.) Der Antrag
Wie bereits im vorherigen Post erwähnt, muss die Antragstellung vor dem Termin der Gründung des Unternehmens liegen. Auf dem Amtsformular (Der „Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach § 57 SGB III“) ist zu beachten, welches Datum im Kästchen “Vermerke der Agentur für Arbeit” nach “Tag der Antragstellung” steht. Dieses sollte das Datums des Tages sein, als du zum persönlichen Gespräch in der Agentur warst.
Das Beginndatum der selbstständigen Tätigkeit, das beim Gewerbeamt und/oder Finanzamt angemeldet wird muss nach dem Tag der Antragstellung liegen.
2.) Aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
Hierbei handelt es sich um eine Kurzbeschreibung zur Erläuterung deiner Geschäftsidee. Der Umfang sollte ca. 4-7 DIN-A-4-Seiten betragen.
Mögliche Themen wären die Geschäftsidee und Rechtsformwahl, der Standort und der Betriebssitz, das Produkt-/Leistungsangebot und die Preisgestaltung, Dein Markt und Deine Konkurrenz, Deine Zielgruppe und wie Du Kunden gewinnen möchtest und wie Du dir den Umsatz- und Rentabilitätsplan vorstellst. Desweiteren die Organisation im Unternehmen und Deine Qualifikationen.
3.) Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
Bevor die Agentur Dir den Zuschuss gewährt, möchte sie erstmal Dein Geschäftskonzept von Profis auf “Tauglichkeit” überprüft haben. Bei dieser “Stellungnahme einer fachkundigen Stelle” handelt es sich um ein Formular, dass man mit den Antrag für den Gründungszuschuss ausgehändigt bekommt. Dazu fertigt die Fachkundige Stelle noch eine frei formulierte Stellungnahme zum Ergebnis der Begutachtung deiner Unterlagen an.
Diese Stellungenahme bieten wir pauschal für 39 € an. Wir benötigen dazu lediglich diese Unterlagen:
- Formular “Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung”
- Lebenslauf oder Befähigungsnachweis
- Gründer-/Unternehmenskonzept
- Kapital und Finanzierungsbedarf
- Umsatz und Rentabilitätsvorschau
4.) Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten zurAusübung der selbstständigen Tätigkeit
Dabei handelt es sich um
- Deinen tabellarischen Lebenslauf
- Kopien sämtlicher Zeugnisse und Befähigungsnachweise, die Deine Fach- und unternehmerische Kompetenz nachweisen
- Ebenso muss eine extra schriftliche Stellungnahme verfasst werden, wenn man schon einmal selbstständig gewesen ist. Die Agentur interessiert sich hier vor allem um die Fragen, warum du aufgehört hast und ob die Selbstständigkeit damals mit Mitteln der Agentur für Arbeit gefördert wurde.
5.) Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt bzw. beim Finanzamt
Handelt es sich um einen Gewerblichen Beruf, so ist die Anmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen.
Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.
6.) Gegebenenfalls
- die Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle (im handwerklichen bzw. handwerksnahen Bereich)
- die Bescheinigung über die Teilnahme am Existenzgründerseminar
- individuelle Einzelnachweise.


