Finanzierung von Start Ups – Part 3: Darlehen und Zuschüsse

14. Jan 2010 - Tips für Start Ups

Finanzierung von Start Ups – Part 3: Darlehen und Zuschüsse

Geförderte Coachings und Büroräume sind ja eine super Sache. Aber die wertvollste Förderung, da vielseitig einsetzbar ist und bleibt wohl Cash. Zu Unterscheiden sind Darlehen und Zuschüsse. Ersteres muss zurückgezahlt werden (eventuell auch mit Zinsen), letzteres ist ein Geschenk von Vater Staat um Ihnen zum Start eines erfolgreichen Unternehmens zu verhelfen.

Den Gründungszuschuss beantragen

Das offiziell schimpft sich das Amtsformular “Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach § 57 SGB III”. Gedacht ist dieser Zuschuss für diejenigen, die ihre Arbeitslosigkeit beenden und sich selbstständig machen möchten. Dabei geht es dabei um die Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung.

Daher erhält man mit dem Gründungszuschuss für die ersten neune Monate weiter den Betrag, der einem mit dem ALG I zugesichert wurde; plus einem Zuschuss von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Wichtig ist außerdem, dass man noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG I am Tag der Gründung hat.

Nicht jeder hat einen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Kein Geld kriegst Du zum Beispiel, wenn Du direkt aus deinem Angestelltenverhältnis die Maßnahme beantragst. (Ausnahmen sind von der Agentur bereits geförderte Stellen. “Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen”.) Auch mit dem vollendeten 65. Lebensjahr verliert man jeglichen Anspruch auf den sonst garantierten Gründerzuschuss.

Natürlich müsst du die Agentur auch davon überzeugen, dass dein Konzept tragfähig ist und deine Kompetenzen nachweisen.

Alle Informationen lassen sich nochmal genau in den Geschäftsanweisungen der Arbeitsagentur nachlesen.

Sollte man bis zum Ende der Auszahlung des Gründungszuschusses eine “intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten” nachweisen können, so können für weitere sechs Monate 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden.

Gründerdarlehen von verschiedenen Instituten

Wer keinen Anspruch auf den Gründerzuschuss hat, muss sich mit Gründerdarlehen auseinandersetzen. Die KfW stellt Nachrangkapital zur Verfügung, welches aus dem ERP-Sondervermögen subventioniert wird. Wem dieser Satz nichts sagt: Der Beantragende muss keine besonderen Sicherheiten leisten und erst nach 7 Jahren zurückzahlen. Die Auszahlungssumme beträgt maximal 500.000 Euro pro Antragsteller! Der Zinssatz hängt dabei von der gesamtwirtschaftlichen Lage ab, sind aber aus dem ERP-Sondervermögen subventioniert.

Eigentlich bieten auch die regionalen Landesbanken immer günstige Kredite. Die IBB ist hier ein Ansprechpartner für Berlin. Auch heir sind keine besonderen Sicherheiten von Nöten. Im Gegensatz zur KfW sind die Darlehen festverzinst, haben ein höheres Maximum und auch länge Laufzeiten. Die Zinssätze hängen natürlich von Volumen und Laufzeit ab, liegen aber zwischen 2,58 bis 8,83 Prozent.

Für weitere Recherchen ist die Förderdatenbank zu empfehlen.

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