Liquiditätsspritze für Existenzgründer
30. Jun 2010 - Tips für Start Ups
Der Gründungszuschuss, der für 9 Monate zum Aufbau der Existenzgründung von der Arbeitsagentur gezahlt wird ist eine wichtige Liquiditätshilfe für den Gründer.
Vielen, die sich mit Hilfe des Gründungszuschusses eine eigene Existenz aufbauen ist jedoch nicht bewusst, das auch nach diesen 9 Monaten noch für weitere sechs Monate ein Gründungszuschuss in Höhe von 300 € pro Monat nach § 58 II SGB von der Arbeitsagentur genehmigt werden kann. Dafür müssen die bisherigen unternehmerischen Aktivitäten durch aussagekräftige Unterlagen dokumentiert werden.Dies bedeutet, dass eine aussagefähige Einnahmen/Überschussrechnung über die bisherigen Aktivitäten sowie das Unternehmens/Existenzgründerkonzept vorliegen müssen.
Ein weiterer Baustein in der Liquiditätsversorgung des Gründers in der Aufbauphase, der leider zu wenig in Anspruch genommen wird.


